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Auftrag der SBU

Zweckartikel Stiftungsurkunde (Art 2)

Die Stiftung bezweckt die Förderung der Lebensqualität behinderter Menschen mittels eines Angebotes an Arbeits-, Beschäftigungs- und Wohnmöglichkeiten und durch Massnahmen zur wirtschaftlichen Eingliederung in die Gesellschaft.

Der Stiftungszweck wird namentlich erreicht durch

  • die Errichtung und Führung einer geschützten Werkstatt sowie einer Tagessstätte für geistig, körperlich und
    psychisch behinderte Jugendliche und Erwachsene;
  • gezielte Förderungs- und Entwicklungsmassnahmen innerhalb der geschützten Werkstatt zur beruflichen Eingliederung und Vermittlung behinderter Menschen in die Wirtschaft;
  • die Errichtung und Führung eines Wohnhauses für erwerbstätige oder in beruflicher Ausbildung stehende geistig und körperlich behinderte Menschen;
  • Beschaffung finanzieller Mittel von Institutionen, Behörden sowie privater Gönnerinnen und Gönnern;
  • Führung der Institution nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen, unter Berücksichtigung der behindertenspezifischen Aspekte;
  • Zusammenarbeit mit der eidgenössischen Invalidenversicherung sowie mit bestehenden Institutionen der Behindertenfürsorge und sozial tätigen Stellen auf kommunaler, kantonaler und gesamtschweizerischer Ebene.