Kopfbild - Stiftung Behindertenbetriebe Uri (SBU)

Lohnnebenleistungen

Die SBU kann ihren Leistungsauftrag nur dank ihren engagierten Angestellten erfüllen. Sie sorgen dafür, dass alles rund läuft. Sie unterstützen die Menschen mit Beeinträchtigung bei ihrer Arbeit in der Werkstatt und den zentralen Diensten. Oder sie übernehmen begleitende und fördernde Funktionen in den Wohnhäusern und im Tagesatelier Wärchläübä.

Nebst dem Engagement ihrer Angestellten ist die SBU auch auf deren Professionalität angewiesen. Der regelmässigen internen und externen Weiterbildung messen wir dabei grosse Bedeutung zu. Auf diese Weise bleibt unser Wissen aktuell. Die SBU hält ihre Unterstützung für die persönliche Weiterbildung der Angestellten in individuellen Vereinbarungen fest.

Der SBU ist es wichtig, motivierte und zufriedene Angestellte zu beschäftigen. Als attraktive und moderne Arbeitgeberin bietet sie ihren Angestellten daher folgende Lohnnebenleistungen:

  • 40 Stunden Woche
  • Jahresarbeitszeit
  • 30 Tage bis zum erfüllten 20. Altersjahr
  • 25 Tage nach dem erfüllten 20. Altersjahr
  • 30 Tage nach dem erfüllten 60. Altersjahr

Massgebend ist das Folgejahr, nach dem das Altersjahr erfüllt wird.

Diese Tage werden jährlich festgelegt und können variieren, je nach dem ob diese Tage auf ein Wochenende fallen:

  • Januar (Neujahrstag)
  • 6. Januar (3-Königen)
  • Güdelmontag
  • Güdeldienstag Vormittag
  • 19. März (Josefstag)
  • Karfreitag und Ostermontag
  • Auffahrt
  • Pfingstmontag
  • Fronleichnam
  • 1. August (Bundesfeiertag)
  • 15. August (Maria Himmelfahrt)
  • 8. Dezember (Maria Empfängnis)
  • 24. Dezember Nachmittag
  • 25. Dezember (Weihnachten)
  • 26. Dezember (Stefanstag)

Die SBU setzt das Orange-Urteil um. Die Entschädigung wird monatlich über einen Ferienzuschlag ausbezahlt.

Ausführlichere Informationen hierzu finden sich im Merkblatt «Entgelt für Zulagen während Ferien und Krankheit» von Curaviva, dem Verband Heime und Institutionen Schweiz. 

Die SBU kann, auf begründeten schriftlichen Antrag und wenn ein reibungsloser Betriebsablauf gewährleistet ist, einen unbezahlten Urlaub gewähren.

Im Restaurant Windrad können Essen und Getränke vergünstigt konsumiert werden.

Für Wäschereidienstleistungen gewähren wir einen Rabatt von 10%.

Für die Eigenprodukte Werkstatt gewähren wir einen Rabatt von 10%. Ausgeschlossen sind Produkte mit reduziertem Preis.

  • Nach erfülltem 10. Dienstjahr wird als Treueprämie ein Sonderurlaub von 10 Arbeitstagen gewährt. Nach jedem weiteren 5. Dienstjahr werden 20 Arbeitstage Sonderurlaub gewährt.
  • Für Angestellte, welche regelmässig nachts sowie an Sonn- und Feiertagen arbeiten müssen, wird ein Sonderurlaub von 10 Arbeitstagen ab erfülltem 5. Dienstjahr gewährt. Nach dem 10. Dienstjahr werden wiederum 10 Arbeitstage und alle weiteren 5 Jahre 20 Arbeitstage Sonderurlaub gewährt.
  • Das Dienstaltersgeschenk wird mindestens zur Hälfte ausbezahlt und der Rest kann als Sonderurlaub bezogen werden. Der Sonderurlaub kann auf max. 2 Jahre verteilt werden, nicht bezogene Urlaubstage verfallen.

Kleine Abzüge für Krankentaggeld und NBU Versicherung.

  • Sind die Angestellten infolge Krankheit oder Unfall an der Arbeitsleistung verhindert, richtet die SBU die Lohnfortzahlung über das volle Nettogehalt während der Dauer der Arbeitsunfähigkeit aus.
  • Krankheit: Die SBU hat eine Kollektive Krankentaggeldversicherung mit einer Leistungsdauer von max. 730 Tagen pro Fall vereinbart.
  • Unfall: Die Versicherungsleistungen werden gemäss Gesetz über die Obligatorische Unfallversicherung (UVG) ausgerichtet. Versicherungsträger ist die SUVA.

Die SBU ist der Pensionskasse Uri angeschlossen. Die Arbeitgeberbeiträge sind prozentual höher als die Arbeitnehmerbeiträge.

Versicherungsplan PK Uri

  • Die Familienzulagen werden als Geburts-, als Kinder- und an Ausbildungszulagen ausgerichtet. Anspruch und Höhe richtet sich nach dem Gesetz der Familienzulagen.
  • Geburtszulage: CHF 1'200 bei Anmeldung der Kinderzulage
  • Kinderzulage: CHF 240 pro Monat
  • Ausbildungszulage: CHF 290 pro Monat
  • Haushaltszulage: CHF 100 pro Monat. Diese Zulage ist an die Auszahlung der Kinder- und Familienzulagen gebunden.

Die ANV wahrt die Interessen und Anliegen der Angestellten gegenüber der Geschäftsführung. Die ANV trifft sich vierteljährlich mit der Geschäftsführung.

Die SBU verfügt über eine Ombudsstelle. Diese ist eine von der SBU unabhängige und fachlich ausgewiesene Stelle. Die Ombudsstelle verfügt über weibliche und männliche Fachleute, um auch geschlechtsspezifischen Anliegen gerecht zu werden.

Die SBU unterstützt Aus- und Weiterbildungen.