Gemäss Artikel 5 der Stiftungsurkunde der Stiftung Behindertenbetriebe Uri wählt der Regierungsrat eine Präsidentin oder einen Präsidenten und vier bis acht Mitglieder des Stiftungsrats für die Amtsdauer von vier Jahren.
Medienmitteilung
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Gemäss Artikel 5 der Stiftungsurkunde der Stiftung Behindertenbetriebe Uri wählt der Regierungsrat eine Präsidentin oder einen Präsidenten und vier bis acht Mitglieder des Stiftungsrats für die Amtsdauer von vier Jahren.
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